Schiedswesen
Schiedsamt Nüsttal
Schiedsämter
Schiedsämter gibt es in jeder hessischen Gemeinde. Die Aufgabe des Schiedsamtes – die außergerichtliche Streitschlichtung – nehmen Schiedsfrauen und Schiedsmänner wahr. Sie werden auf Vorschlag der Gemeindevertretung auf fünf Jahre gewählt und nach der Wahl von der Leitung des zuständigen Amtsgerichts bestätigt.
- Streitschlichtung
- Nachbarstreitigkeiten
- Bedrohung und Beleidigung
- Sachbeschädigung
Schiedsfrau
Petra Beier, 36167 Nüsttal
stellv. Schiedsfrau
Sandra Hellmuth, 36167 Nüsttal