Onlinedienste Standesamt
Onlinedienste Standesamt
Im "Standesamtsportal" Hessen können bequem online benötigte Urkunden bestellt werden. Mit den nachstehenden Links kommen Sie zur gewünschten Urkundenart und die erfassten Daten werden automatisch zur weiteren Bearbeitungen an unser Standesamt weitergeleitet.
Links zur Anforderung:
Wer kann die Ausstellung von Urkunden beantragen?
- der Betroffene selbst
- sein Ehegatte oder Lebenspartner (nicht bei geschiedener Ehe oder aufgelöster Lebenspartnerschaft)
- Kinder, Enkel, Urenkel usw. der betroffenen Person
- Eltern, Großeltern, Urgroßeltern usw. der betroffenen Person
- Geschwister (nur für Geburts- und Sterbeurkunden, sonst nach Nr. 7)
- derjenige, der ein berechtigtes Interesse an der Urkunde belegen kann (bitte entsprechende Nachweise vorlegen)
- derjenige, der eine schriftliche Vollmacht der Personen unter 1.-6. vorlegt