Onlinedienste Gewerbe- und Ordnungsamt
Onlinedienste Gewerbe- und Ordnungsamt
Gewerbeamt
Gewerbean-/ab-/ummeldung
Mit dem nachstehenden Link können sie ganz einfach online ihr Gewerbe an-/ab- oder ummelden. Anschließend bekommen sie eine Gewerbebescheinigung postalisch zugesandt.
Bevorzugt zu nutzen:
Gewerbeanzeige PDF:
© Finanzverwaltungen der Länder
Infos rund um die Gewerbeanmeldung:
Unternehmen gegründet oder selbständig gemacht? | Ihr digitales Finanzamt Hessen
Anzeige einer vorübergehenden Gaststättenerlaubnis
Die Anzeige bitte spätestens vier Wochen vor Beginn einreichen.
PDF-Datei per Mail versenden:
Hinweise der Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Fulda zur Anmeldung einer Veranstaltung:
- Festzelte ab einer Größe von 75 m² sind mind. 1 Woche VOR BEGINN DER VERANSTALTUNG durch den BETREIBER (Veranstalter) der Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Fulda zu melden:
- bauaufsicht@landkreis-fulda.de
- Fernmündlich über die einheitliche Behördennummer 115 (Stichwort: Zeltabnahme)
- persönlich im Fachdienst Bauen und Wohnen, Wörthstr. 15, 36037 Fulda
Ordnungsamt
Verbrennung pflanzlicher Abfälle (Feuer anmelden)
Zwischen Anzeige und Verbrennung müssen zwei Arbeitstage liegen. (Beispiel: Montag Anmeldung Feuer- ab Donnerstag Verbrennung möglich)
Es werden folgende Informationen benötigt:
- Lage (Lageplan über Google, etc.), Größe des Grundstückes
- Kontaktdaten Ansprechpartner (Aufsichtsperson)
- Art und Menge des Abfalls
Hutzelfeuer
Die Anzeige Hutzelfeuer bitte spätestens vier Wochen vor Ereignis einreichen.
Mängelmelder
Verunreinigungen, wilde Müllablagerungen, tote Tiere, etc. in der Gemeinde Nüsttal
Melden sie uns dies über folgenden Link: