Nüst soll renaturiert werden


Stefan Albinger, Gewässerbeauftragter der Stadt Hünfeld, moderierte den Abend . Zu den Referenten gehörten Daniel Floride vom beauftragten Planungsbüro WAGU aus Kassel, Lena Kunigk von der Oberen Wasserbehörde beim Regierungspräsidium Kassel und Ute Vörckel von der Hessischen Landgesellschaft. Bürgermeisterin Frohnapfel betonte, dass dieses Projekt nur gemeinsam mit den Grundstückseigentümern links und rechts des Flusslaufes umgesetzt werden könne und warb für einen konstruktiven Dialog. Niemandem solle etwas aufgezwungen werden, alles geschehe auf freiwilliger Basis.

Auch ihr Amtskollege Tschesnok aus Hünfeld betonte, dass das Vorhaben nur gemeinsam in aller Sachlichkeit mit den Grundstückseigentümern gelingen könne. Jetzt bestehe die Gelegenheit, das Vorhaben, das durch die Aufnahme in das Programm „100 wilde Bäche für Hessen“ zu 100 Prozent aus Landesmitteln gefördert werde, erfolgreich umzusetzen. Hünfeld und Nüsttal erfüllten damit eine gesetzliche Pflicht, die durch die Europäische Wasserrahmenrichtlinie vorgegeben sei. Ohne das Förderprogramm müssten die Kommunen dieses Vorhaben alleine stemmen.

Ziel des Landesprogramms ist es, die Durchgängigkeit und Struktur des Gewässers aufzuwerten und Stoffeinträge zu verringern, so dass der gute ökologische Zustand des Gewässers erreicht werden kann. Dazu soll der Nüst ihr natürlicher Gewässerlauf zurückgegeben werden, befestigte Uferbereiche und Wehre zurückgebaut und Uferrandbereiche, die sogenannten Gewässerrandstreifen, aus der Nutzung genommen werden.

Die Hessische Landgesellschaft hat jetzt den Auftrag, mit den Grundstücksinhabern Gespräche zu führen, um Gewässerrandstreifen auf einer Breite von 10 Metern für die Anrainerkommunen zu erwerben. Diese sollen dann nach Möglichkeit weitgehend der natürlichen Sukzession überlassen werden. Durch die Maßnahmen erhoffen sich die Beteiligten nach den Ausführungen von Stefan Albinger auch eine Verbesserung des präventiven Hochwasserschutzes, da die Fließgeschwindigkeit des Gewässers verlangsamt und die Retentionsräume in den freien Tal-Auen ausgeweitet werden. Dies könne zum Schutz der bebauten Ortslagen beitragen. Möglich würden die Vorhaben aber nur, wenn es gelinge, die benötigten Grundstücke zu erwerben.

Das Vorhaben befindet sich Albinger zufolge derzeit noch im Stadium der Vorplanung, um zu ermitteln, welche Grundstücke tatsächlich für die Renaturierung zur Verfügung stehen. Erst danach könne die Entwurfs- und Genehmigungsplanung erstellt werden, die dann Grundlage für die später umzusetzenden Maßnahmen seien.